Regionaler Raumordnungsplan 2014

Zweite Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans (verbindlich seit 19.04.2022)

Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat den Regionalen Raumordnungsplan für die Region Rheinhessen-Nahe im Jahr 2014 auf der Basis Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) neu aufgestellt, nunmehr ist bereits die zweite Teilfortschreibung dieses Planwerks erfolgt. Der Teilfortschreibung des Raumordnungsplans war ein intensiver Dialog mit den Städten und Gemeinden vorausgegangen.

In der zweiten Teilfortschreibung ist das Kapitel 2.2 in seiner Gesamtheit überarbeitet worden. Statt der Schwellenwerte gemäß Z 22 der ersten Teilfortschreibung sind nunmehr Bedarfswerte für die Wohnbauflächenausweisung festgelegt. Im Kapitel 3.9 Rohstoffsicherung sind gegenüber der Fassung der ersten Teilfortschreibung die Ziele 92 und 93 neu gefasst, womit klargestellt ist, dass mit diesen Zielen keine Konzentrationswirkung verbunden ist. Für einzelne Rohstoffgebiete für den kurz- bis mittelfristigen Rohstoffabbau sind aktuelle Flora-Fauna-Habitat-Prüfungen berücksichtigt, mit dem Ergebnis, dass zwei Vorranggebiete nun als Vorbehaltsgebiete ausgewiesen sind. In allen anderen Kapiteln haben sich im Zuge der zweiten Teilfortschreibung keine Änderungen ergeben. Lediglich durch Fusion der neu gebildeten Gebietskörperschaften in der Region Rheinhessen-Nahe sind nachrichtlich die entsprechenden Textstellen berichtigt ebenso die mit der Fusion verbundenen neuen Gebietszuschnitte und Nahbereiche in den Textkarten.

Die zweite Teilfortschreibung wurde am 05.01.2022 von der obersten Landesplanungsbehörde genehmigt und wurde mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 19.04.2022 verbindlich.

Regionaler Raumordnungsplan 2.Teilfortschreibung -Textteil

Regionaler Raumordnungsplan 2.Teilfortschreibung -Karte

Regionaler Raumordnungsplan 2.Teilfortschreibung -Beikarte

Strategische Umweltprüfung zum  regionalen Raumordnungsplan 2.Teilfortschreibung

Hinweis:

Da beide Karten sehr groß sind, kann es eventuell vorkommen, dass sie zuerst lokal gespeichert werden müssen, bevor sie sich ganz öffnen lassen.

Gerne können Sie hier ein Druckexemplar gegen einen kleinen Unkostenbeitrag von 15€ bestellen.

Informationen zu laufenden Teilfortschreibungen finden Sie während der Offenlage der Planentwürfe in der Rubrik Service/Download.