Fortschreibungen ROP

Derzeit laufen zwei parallel Teilfortschreibungen des Regionalen Raumordnungsplans. Die dritte Teilfortschreibung bezieht sich auf die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung. Die erneute Anhörung erfolgte im Zeitraum vom 27. August bis zum 17. September 2024. Der nächste Beschluss soll in der Regionalvertretung am 18.03.2025 gefasst werden.

Die vierte Teilfortschreibung bezieht sich auf das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie). Das Abwägungsergebnis zum Windenergiegebiet Nr. 21 Biebelsheim/ Pfaffen-Schwabenheim/ Bad Kreuznach aus der ersten Anhörung können Sie hier einsehen.  Das Abwägungsergebnis zum Windenergiegebiet Nr. 42 Nr. 42 Bärweiler/ Desloch/ Hundsbach/ Jeckenbach/ Kirschroth/ Lauschied/ Limbach aus der ersten Anhörung können Sie hier einsehen.

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat durch Beschluss vom 26. November 2024 den Entwurf zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe für das erneute Anhörungsverfahren und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 9 Abs.  3 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 5 und § 10 Landesplanungsgesetz (LPlG) freigegeben. Die erneute Offenlage wird auf drei Wochen gem. § 9 Abs.  3 ROG verkürzt.

Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 6 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) wird der Planentwurf vom 18. Februar bis einschließlich 11. März 2025 an folgenden Stellen öffentlich ausgelegt und kann dort während der genannten Zeiten des Publikumsverkehrs eingesehen werden. Bitte beachten Sie die unten stehenden Angaben, an welchen Stellen eine telefonische Voranmeldung erforderlich ist.

Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Rheinhessen Nahe, Ernst-Ludwig-Straße 2, 55116 Mainz (Sekretariat); Mo – Do 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr; Tel. 06131/48018-40.

Landeshauptstadt Mainz, Stadthaus, Große Bleiche 46/Haupteingang Löwenhofstraße 1, Pforte/Foyer, 55116 Mainz, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag jeweils von 6:00 bis 22:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung).

Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Untere Landesplanungsbehörde), Konrad-Adenauer-Straße 34, 55218 Ingelheim, Raum B – 114; Mo und Di sowie Do und Fr 9.00 bis 12.00 Uhr, Mo bis Mi 14.00 bis 15.30 Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr; Zugang nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 06132/787-2113.

Kreisverwaltung Alzey-Worms (Untere Landesplanungsbehörde), Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Raum 51; Mo – Fr 8.00 bis 12.00 Uhr; Mo und Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr.

Kreisverwaltung Bad Kreuznach (Untere Landesplanungsbehörde), Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach, Raum 301 (Registratur des Amtes Bauen und Umwelt); Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr, Mo und Di 14.00 bis16.00 Uhr, Do 14.00 bis18.00 Uhr.

Kreisverwaltung Birkenfeld (Untere Landesplanungsbehörde), Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld, Raum 1.08; Mo bis Fr 8.30 bis 12.00 Uhr, Mo bis Mi 14.00 bis 15.00 Uhr und Do 14.00 bis 18.00 Uhr; telefonische Voranmeldung empfehlenswert bei Herrn Hennchen, Tel. 06782/15-910 oder Herrn Werner, Tel. 06782/15-900.

Stadtverwaltung Worms (Abteilung Stadtplanung und Bauaufsicht), Marktplatz 2, 67547 Worms, 1. OG, Raum 132; Mo bis Do. 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr.; Zugang nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 06241-8536001.

Der Planentwurf wird auch im Internet an dieser Stelle digital zur Einsichtnahme bereitgestellt werden.

Anregungen und Hinweise können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 25. März 2025) schriftlich oder elektronisch gegenüber der Planungsgemeinschaft Rheinhessen Nahe, Ernst-Ludwig-Str.2, 55116 Mainz, E-Mail: geschaeftsstelle@pg-rheinhessen-nahe.de oder gegenüber den auslegenden Stellen zur entsprechenden Weiterleitung vorgebracht werden. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet. Anregungen und Hinweise sollen sich auf die gegenüber der letzten Offenlage geänderten Inhalte beschränken, die farblich hervorgehoben sind.