Die Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat ein regionales Gewerbeflächenkonzept erarbeitet, das nach intensiver Beratung in den politischen Gremien der Planungsgemeinschaft in die 3.Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans (ROP) zum Sachgebiet Siedlungsentwicklung (Gewerbe) mündet. Damit soll einerseits der gestiegenen Nachfrage an Flächen in den prosperierenden Verdichtungsräumen der Region Rechnung getragen werden, andererseits müssen auch die Chancen für eine wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume durch gezieltes Handeln gewahrt bleiben. Derzeit fehlen vor allem zusammenhängende Gewerbeflächen, die auch großflächige Ansiedlungen ermöglichen. Aufbauend u.a. auf der Auswertung branchenspezifischer Daten hat die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe ein Konzept für die Ermittlung von regionalbedeutsamen Industrie- und Gewerbegebieten erstellt.
Naturräumlich bedingt gestaltet sich die Befriedigung der Nachfrage schwierig, auch nehmen Nutzungs- und Freiraumschutzkonflikte zu. Um den Unternehmen und Betrieben dennoch weiterhin geeignete Standorte anbieten zu können, die den jeweils spezifischen Bedarfen nach Erweiterungen, Verlagerungen oder Neuansiedlungen entsprechen, ist die zeitnahe Verfügbarkeit von marktfähigen gewerblichen Bauflächen eine wesentliche Voraussetzung die Region auch weiterhin als attraktiven Wirtschaftsstandort zu profilieren. Umso wichtiger ist es Vorsorge zu treffen und nicht erst mit der Grundstückssuche zu beginnen, wenn ein potenzieller Investor auftaucht. Andererseits ist es aber auch ein Gebot der Vernunft, nicht zu viele Flächen bereits auf Vorrat zu erschließen. Wichtig ist zudem Fehlbelegungen zu vermeiden, zusammenhängende größere Flächen nicht zu zerstückeln und Bestandspflege zu betreiben.
Der konzeptionelle Teil der Untersuchung beinhaltete eine systematische GIS-gestützten Standortsuche in der ganzen Region zur Potenzialermittlung, bei der insbesondere Augenmerk auf die im ROP definierten Wirtschaftsachsen gelegt wird. Um die im Prognosezeitraum bis 2035 zu erwartenden Flächenengpässe zu decken bezog sich die Betrachtung auf die Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Gewerbestandorte und auf zusätzliche potenzielle Standorte, die sich aufgrund ihrer besonderen Eignung als neuer Gewerbegroßstandort eignen. Die so ermittelten Potenzialflächen wurden unter Anwendung von regionalplanerischen Leitlinien (interkommunale Kooperation, Infrastrukturerschließung, ortsdurchfahrtfreie Erreichbarkeit) und umweltbezogenen Kriterien einer Bewertung unterzogen, die zu Auswahl geeigneter Standorte führten.
Am Ende der Studie wurden neunzehn bedeutsame Gewerbestandorte in der Region in einer Größenordnung von 15 – 90 ha identifiziert, deren Größe sich nach den regional unterschiedlichen Bedarfen, den naturräumlichen Gegebenheiten und planerischen Möglichkeiten richtet.
Die Ergebnisse der Untersuchung dienen als Grundlage für die 3.Teilfortschreibung des ROP.
Bettina Dickes,
Vorsitzende der Planungsgemeinschaft, Landrätin des Landkreises Bad Kreuznach
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