Regionalmanagement

Die Planungsgemeinschaften können neben der klassischen Regionalplanung ergänzend über das Regionalmanagement Einfluss auf die räumliche Entwicklung der Region nehmen. Das Regionalmanagement gehört zu den neuen informellen bzw. „weichen“ Instrumenten, die in Zukunft verstärkt die Umsetzungs- und Entwicklungs- funktion der Regionalplanung betonen sollen. Der Begriff steht für ein breites Feld kooperativer, also auf Freiwilligkeit und Selbstbindung basierender Ansätze:

  • Initiieren und Durchführen zielführender Projekte
  • Moderieren und Koordinieren regionaler Entwicklungskonzepte nach Maßgabe vorhandener Pläne bzw. politischer Zielvorgaben
  • Zusammenführen privater und öffentlicher regionaler Akteure und Begleiten der interkommunalen Kooperation

Diese Aufgabenerweiterung der Träger der Regionalplanung ist in § 9 Abs. 5 ROG bzw. § 14 Abs. 3 LPlG rechtlich verankert. Darüber hinaus heißt es in § 13 ROG, dass die Verwirklichung der Raumordnungspläne und die Förderung der Zusammenarbeit regionaler Akteure im Rahmen von regionalen Entwicklungskonzepten erfolgen kann.
In § 11 Abs.1 LPlG wird außerdem betont, dass regionale Entwicklungskonzepte Grundlage der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans sein können und Regionalmanagement bzw. Regionalmarketing geeignete Instru- mente zu deren Umsetzung sind.

Regionalmanagement ist keine eigene Domäne der Regionalplanung, sondern wird ebenso von Wirtschafts- verbänden, regionalen Entwicklungsgesellschaften oder Regionalinitiativen betrieben.